Erreichtes
Unsere bisherigen Inititiven
Das E-Prüfzeichen (oben links) muss jeder typengenehmigungspflichtige Ersatzteil aufweisen die Nummer, (in diesem Fall 1 - Deutschland, Österreich hat 12) steht für das Land, wo sie erteilt wurde.
Typengenehmigte Ersatzteile oder Baugruppen sind dem freien Kfz-Teilhandel bestens bekannt. Soweit er die Produkte von einem renommierten Lieferanten bezieht, gibt es auch kein Problem beim Vertrieb. Neuerdings treten jedoch Anbieter, meist östlich von Österreich auf und wollen ihre Produkte im Großhandel platzieren oder über das Internet verkaufen. Wenn man da über die Nachweise für typengenehmigungspflichtige Ersatzteile Bescheid weiß, ist man auf der sicheren Seite.
Typengenehmigung erteilt das Verkehrsministerium (bmvit). Seit Ende der 50er Jahre werden auf internationaler Ebene die technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge harmonisiert, um Schranken im Handel mit Kraftfahrzeugen und mit Zubehörteilen zum Nutzen der Verbraucher abzubauen. Die Typengenehmigung für Hersteller mit Sitz in Österreich erteilt das bmvit. Bevor ein Gutachten in Auftrag gegeben wird, muss jedenfalls mit dem bmvit unter typengenehmigung@bmvit.gv.at Kontakt aufgenommen werden.
Harmonisierung technischer Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Seit Ende der 50er Jahre werden auf internationaler Ebene die technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge harmonisiert. Grundlage ist ein am 20. März 1958 im Rahmen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UN/ECE) geschlossenes und mit Wirkung vom 14. September 2017 geändertes Übereinkommen (Revision 3). Dem Übereinkommen gehören zurzeit 54 Vertragsparteien an.
Das Übereinkommen ermöglicht den Erlass einheitlicher technischer Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen, Teilen und Ausrüstungsgegenständen von Kraftfahrzeugen sowie die gegenseitige Anerkennung der auf dieser Grundlage erteilten Genehmigung durch die Vertragsparteien des Übereinkommens. Seit 1958 wurden auf der Grundlage des Übereinkommens über 140-UN-Regelungen verabschiedet. Die meisten dieser UN-Regelungen sind von einer großen Mehrheit der Vertragsparteien angenommen und jeweils in nationales Recht integriert. Die Regelungen erfassen die meisten Teile und Ausrüstungsgegenstände von Kraftfahrzeugen, die für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp in jeder der Vertragsparteien von Belang sind. Entsprechend dem technischen Fortschritt werden die Regelungen ständig dem jeweiligen Stand der Technik angepasst und durch die Vertragsparteien in nationales Recht übernommen.
Quellenverweis: https://www.unece.org/trans/main/wp29/wp29wgs/wp29gen/wp29fdocstts.html
Die EU-Verordnung für die Typgenehmigung (2007/46) -2016/0014 (COD) tritt in eine entscheidende Phase. Für den freien Kfz-Folgemarkt gibt es fünf Hauptforderungen. Die zwei wichtigstensind ein offener Datenzugang im Fahrzeug über den OBD-II-Stecker und maschinenlesbare Ersatzteildaten. Siehe dazu auch unseren Kommentar von Walter Birner, Obmann des VFT
Der VFT unterstützt diese Forderungen jüngst in einer Stellungnahme an den Bundesminister für Verkehr und seine zuständigen Beamten sowie an die österreichischen EU-Parlamentarier.
Stellungnahme des österreichischen Verbandes der freien Kfz-Teile-Fachhändler, VFT: Die Novellierung der EU-Verordnung für die Typgenehmigung (2007/46) mit dem aktuellen Dokument 2016/0014 (COD) kann schwerwiegende wettbewerbsverzerrende Auswirkungen auf den unabhängigen automotiven Aftermarket (IAM) haben. Da die Umsetzung der Verordnung jetzt in eine entscheidende Phase tritt, bitten wir Sie daher im Namen des VFT, auf den EU-Gesetzgeber dahingehend einzuwirken, dass
01.
die Unternehmen des freien Kfz-Aftermarket wettbewerbsfähig bleiben. Daher müssen unabhängige Markteilnehmer einen direkten Zugang zu den Daten und Ressourcen im Fahrzeug über eine offene, interoperable, standardisierte, frei zugängliche und nicht wettbewerbsverzerrende Plattform (OTP) erhalten. Nur so können sie eigene Produkte und Dienstleistungen anbieten, Innovationen vorantreiben und den Autofahrer die Wahlfreiheit für seinen Servicepartner erhalten.
02.
die Fahrzeughersteller ihren Pflichten gegenüber unabhängigen Marktteilnehmern (IO) beim Zugang zu den technischen Informationen (RMI – Repair- and Maintenance Information) etwa zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation endlich vollumfänglich nachkommen müssen. Die zur Verfügung gestellten Daten müssen maschinenles- und -verarbeitbar sein. Nur so kann Chancengleichheit auf dem Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt sichergestellt werden.