Die Reparaturklausel sorgt dafür, dass sichtbare Bauteile eines Fahrzeuges legal als freie Ersatzteile angeboten und verbaut werden dürfen. Wenn die Reparaturklausel im Designschutz jedoch fehlt, kann das dazu führen, dass Ersatzteilhersteller, -händler und Reparaturbetriebe gerichtlich verfolgt werden. In Österreich fehlt die Reparaturklausel im Designschutz!
"Let's Talk" Inhalt
Beim VFT-Branchentreff erfahren Sie
- vom Designschutz-Experten, Dr. Clemens Thiele (Rechtsanwalt, Kanzlei Eurolawyer / Salzburg), was die momentane Situation in Österreich aus rechtlicher Sicht für Ihren Betrieb bedeutet,
- Jürgen Rabsilber, Geschäftsführer der Van Wezel Autoparts GmbH, berichtet über seine persönlichen Erfahrungen zu welchen konkreten Problemen der Designschutz in der Praxis führen kann, und
- Hartmut Röhl, Präsident des GVA, dem deutschen Schwesterverbandes des VFT, berichtet u.a. über die Einführung der Reparaturklausel in Deutschland vor gut einem Jahr.
Das Fehlen der Reparaturklausel im Designschutz betrifft die gesamte markenungebundene Kfz-Branche. Nutzen Sie darum die Gelegenheit und informieren Sie sich aus erster Hand, stellen Sie unseren Experten Ihre Fragen und tauschen Sie sich mit anderen Marktteilnehmern aus.
"Let's Talk" Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenlos. Zur Anmeldung haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schreiben uns ein kurzes E-Mail mit ihren Kontaktdaten unter office@vft.at, damit wir Ihnen den Veranstaltungslink (via Zoom) senden können, oder
- Sie registrieren sich gleich direkt unter diesem Link zur Veranstaltung (via Zoom): Hier geht's zur Registrierung